Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater

 

In den steuer-und rechtsberatenden Berufen ist eine Berufshaftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Für Steuerberater beträgt die Mindestversicherungssumme 250 TSD € 4-fach maximiert.

Diese Haftpflicht versichert die sogenannten Vermögensschäden, der Versicherungsschutz für Personen-und Sachschäden ist darin noch nicht enthalten und muss in der Regel separat versichert werden.

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz nach dem Verstoßprinzip, d.h. die Versicherung in deren Versicherungszeit der Verstoß anfiel, ist der Versicherer der für die Schadenabwehr oder Zahlung zuständig ist. Das kann durchaus bedeuten, dass ein Steuerberater noch mal eine Versicherung bemühen muss, bei der er schon lange nicht mehr seine Berufshaftpflichtversicherung hat, aber in deren Versicherungszeit der Verstoss für einen jetzt erst entdeckten Versicherungsfall fiel.

Aufgrund dieser Spätschadenproblematik ist die Anzahl der Versicherer die das Risiko Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater zeichnen auch nicht so gross wie z.B. der Versicherer die eine Betriebshaftpflicht für einen Handwerker anbieten.

Als auf diese Berufshaftpflichtversicherungen spezialisierter Versicherungsmakler, recherchieren für Sie die unterschiedlichen Tarife der Versicherer, um das für Sie passende Angebot zu finden. Dabei berücksichtigen wir Kriterien wie Versicherungssumme, Selbstbeteiligung im Schadenfall, Umsätze und Vorschäden.

Auch Anschlussdeckungen an bestehende Versicherungsverträge zur Erhöhung der Versicherungssumme kann durchaus ein interessante Alternativ zu Erhöhung der Versicherungssumme beim bestehenden Versicherer der Berufshaftpflicht sein.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben sollten, nutzen Sie das Kontaktformular
























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