Schadenbeispiele Steuerberater

 

Der Mandant eine Steuerberaters erbat die Beratung durch den Steuerberater beim Erwerb eines Denkmalschutzgebäudes, das er anschließend sanieren wollte. Der Steuerberater interpretierte Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes falsch. Darauf resultierte, dass der Bauherr gewisse Auflagen nicht beachtete und damit diverse Steuervergünstigungen nicht in Anspruch nehmen konnte. Der Schaden den der Versicherer regulieren musste belief sich auf 95.000 €

Der Steuerberater machte eine Buchprüfung für seine Mandaten einem Handwerksbetrieb. Es sollten Unterlagen erstellt werden, die Basis für die Kreditentscheidung einer Bank sein sollten zur Finanzierung von Anlagen für das Unternehmen. Bei dieser Buchprüfung wurden u. a. diverse Buchungsfehler nicht bemerkt. Dadurch bedingt, kann es zu einer schlechten Darstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Es kam nicht zu Kreditvergabe, die Investitionen waren nicht durchführbar, diverse Aufträge konnten nicht angenommen werden. Der vom Versicherer zu leistende Schadenersatz belief sich auf 275.000 €

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